Hinweis: Der Verein ist noch nicht eingetragen,
diese Seite ist im Aufbau.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
gnadenpaten@gmail.com
Über die Patenschaften
Wie funktioniert es?
Pate werden:
1. Patentier(e) und Patenpaket(e) aussuchen:
Man kann hier frei wählen, es ist auch möglich, verschiedene Patenschaften für verschiedene Tiere zu übernehmen - beispielsweise verschiedene Schmerzfrei-Patenschaften oder Huf-Patenschaften zu übernehmen. Das Geld aus den Patenschaften fließt NICHT in den Hilfsfond, sondern wird ausschließlich für den angegebenen Zweck und das gewählte Tier verwendet. Jede Patenschaft gibt es nur ein einziges Mal.
2. Patenschaft beantragen:
Hierzu genügt eine kurze, formlose Email mit dem Tiername und dem gewünschten Patenschaftspaket an: gnadenpaten@gmail.com.
Wird eine Exklusivpatenschaft für ein Pferd gewünscht, für das schon kleinere Patenpakete vergeben wurden, bitte trotzdem eine Email schreiben - de bestehenden Paten werden informiert und suchen sich vielleicht ein neues Patentier.
3. Paten-Matching:
Der jeweilige Eigentümer entscheidet über die Patenschaft. Stimmt er der Patenschaft zu, übernimmt GnadenPaten das weitere: Pate und Eigentümer erhalten die Emailadresse des anderen zur eventuellen Abstimmung über Besuche, der Eigentümer schickt die Rechnungsbelege ein und Gnadenpaten ermittelt den genauen Betrag, teilt diesen dem paten mit. Sobald der Pate die Spende überwiesen hat, sstellt GnadenPaten die Spendenquittung aus und erstattet dem Eigentümer die vorgestreckten Rechnungsbeträge.
Patentier anmelden
1. Patentier vorschlagen:
Möchte jemand sein eigenes Pferd/Pony/Esel/Maultier als Patentier vorschlagen, genügt eine kurze, formlose Email mit einer kurzen Vorstellung des Tieres und Beschreibung der aktuellen Haltung an gnadenpaten@gmail.com. Dieser Email MUSS eine tierärztliche Bestätigung angehängt sein, dass es sich bei dem jeweiligen Tier um einen Fall von Gnadenbrot handelt. Dies geschieht, um Missbrauch zu vermeiden. Ein Photo - egal wie aussagekräftig! - genügt nicht! Sind alle Voraussetzungen erfüllt, gibt GnadenPaten die Zustimmung und erhebt eine einmalige Bearbeitungsgebühr von derzeit 35 €.
2. Patentier vorstellen lassen:
Das von GnadenPaten angeforderte Material (Photos, Steckbriefdaten und Beschreibung) sowie die verschiedenen Patenpakete schicken. Bei der Berechnung der Patenpakete ist unbedingt zu beachten, dass die Patenspenden nur für die genannten Ausgaben verwendet werden können! Eine Umwidmung (Beispielsweise von Futter auf Medikation) ist nur nach zusätzlicher Erlaubnis des Paten möglich. GnadenPaten stellt das Tier dann unter der Rubrik Patenschaften vor.
3. Paten-Matching:
Wenn sich ein Interessent meldet, wird der Eigentümer informiert und entscheidet über die Patenschaft. Stimmt er der Patenschaft zu, übernimmt GnadenPaten das weitere: Pate und Eigentümer erhalten die Emailadresse des anderen zur eventuellen Abstimmung über Besuche, der Eigentümer schickt die Rechnungsbelege ein und Gnadenpaten ermittelt den genauen Betrag, teilt diesen dem paten mit. Sobald der Pate die Spende überwiesen hat, sstellt GnadenPaten die Spendenquittung aus und erstattet dem Eigentümer die vorgestreckten Rechnungsbeträge.
Richtlinien
Die Tiere werden auf der Vereins-Webseite vorgestellt und als Patentiere angeboten.
Infragekommende Patentiere
Vermittelt werden ausschließlich Patenschaften für „Gnadenbrot“-Tiere, d.h. für Equide für die der jeweils zuständige Veterinär bestätigt, dass sie nicht mehr als Reit- oder Kutschpferd (sondern allenfalls als „Spazierpferd“) eingesetzt werden können.
Rechte und Pflichten der Tiereigentümer
Der Eigentümer ist für das Tier verantwortlich. Er verpflichtet sich, über den Gesundheitszustand des Tieres Auskunft zu erteilen und Veränderungen des Gesundheitszustandes oder der Tierhaltung (z.B. neuer Stall oder Haltungsform) unaufgefordert bekanntzugeben. Ein Mitglied des Vereins kann sich jederzeit unangemeldet bei der genannten Haltungsadresse ein Bild des Tieres und der Haltung machen.
Der Eigentümer entrichtet eine Aufnahmegebühr für die Aufnahme des Tieres in die Vermittlungsliste. Diese Gebühr wird zur Deckung der entstandenen Kosten verwendet. Der Rest fließt in den Fonds für Härtefälle.
Der Eigentümer verpflichtet sich, eventuell angebotene Vorteile für Paten (Besuche, Photos, etc) zu ermöglichen. Ein rechtlicher Anspruch des Paten auf diese Vorteile besteht nicht, jedoch wird darauf hingewiesen, dass der Pate die Patenschaft in diesem Fall möglicherweise nicht erneuern wird und auf der Suche nach einem neuen die genannten Vorteile nicht weiter angeboten werden dürfen.
Rechte und Pflichten der Paten
Ein Recht auf eine Patenschaft für ein auf der Homepage vorgestelltes Tier besteht nicht.
Interessierte können Patenschaften für ein oder mehrere Tiere beantragen. Der Eigentümer kann dem jeweiligen Antrag des Paten zustimmen.
Paten bekommen in jedem Fall eine personalisierte Patenurkunde mit dem Photo des jeweiligen Patentieres sowie eine Spendenbescheinigung über die Höhe der Patenschaft. Eigentümer können weitere Patenvorteile anbieten (z.B. Besuche, Spaziergänge oder Photos), ein rechtlicher Anspruch besteht jedoch keiner. GnadenPaten e.V. ist nicht für die Überprüfung der Einhaltung solcher Angebote zuständig. Sollten Eigentümer die genannten Vorteile nicht anbieten, werden sie aus dem Profil des Patentiers entfernt.
Patenschaften sind nicht übertragbar.
Ein rechtlicher Anspruch auf das Patentier besteht nicht.
Ebensowenig entstehen aus dem Engagement rechtliche Verpflichtungen, insbesondere nicht zur Weiterführung einer Patenschaft in folgenden Jahren oder zur Übernahme zusätzlicher Kosten (z.B. Tierarzt oder Haftung).
Dauer der Patenschaft
Patenschaften sind immer für das gesamte laufende Kalenderjahr gültig.
Sie verlängert sich nicht automatisch, das Geld wird nicht automatisch eingezogen.
Gegen Ende des Kalenderjahres wird an die Möglichkeit einer Verlängerung erinnert.
Höhe der Patenschaft
Patenschaften reichen von Beiträgen zum Tierwohl (z.B. „Futterpatenschaft“) bis hin zur Übernahme aller Kosten für das Wohl des Patentiers. Aus der patenschaft werden die Rechnungen aus dem Vorjahr bezahlt.
Patenanwärter erhalten vor Abschluss der Patenschaft Zugriff auf die Berechnungen.
Paten erhalten Zugriff auf die Aufzeichnungen der genauen Verwendung der Patengelder.
Sollten weniger Kosten angefallen sein, werden die Beträge fürs nächste Jahr gutgeschrieben. Nach dem Tod eines Patentiers fließt der nach Tierarzt- und Tierentsorgerkosten übrige Restbetrag in den Fonds für Härtefälle.
Übernommene Kosten
Es werden nur die Kosten übernommen, für die offizielle Originalrechnungen vorliegen (oder Vergleichbares, wie bspw. einem Unterstellvertrag).
Der Verein speichert elektronische Kopien aller bezahlter Rechnungen.
Es werden ausschließlich Kosten übernommen, für die eine Patenschaft vorliegt.
Dazu können gehören Kosten für:
-
Haltung: Stallmiete, Weidepacht, Anteil an Stall- und -Weide-Betriebs- und Instandhaltungskosten, Einstreu, Pflege
-
Futter: Heu, Kraftfutter, Ergänzungsfutter, Leckerlis etc.
-
Gesundheitserhaltung: regelmäßig gegebene Medizin, Wurmkuren, Impfungen, Zahn- und Hufpflege, Hufbeschlag, Kräftigungsarbeit, Scheren, regelmäßige Tierarztkosten
-
Zubehör: Hufschuhe, Decken, Fliegenschutz, Waschzeug
-
Gesundheitswiederherstellung: Tierarzt- oder Hufschmiedbesuche aufgrund von Krankheit oder Verletzung, Medizin und Schmerzmittel